München: Anträge & Formulare Hartz IV & Sozialhilfe
Foto: Johannes A. Witt, shz.de
Hier finden Sie neben den in Münchner Jobcentern verwendeten Hartz-IV Anträgen der Bundesagentur für Arbeit auch bislang in den Sozialbürgerhäusern zurückgehaltene, auf deren Internetseite unveröffentlichte Formulare der Landeshauptstadt München - zur Beantragung kommunaler SozialleistungenInfobox 'kommunale Sozialleistungen':
Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII):
- Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kap.),
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (4. Kap.),
- Hilfen zur Gesundheit (5. Kap.),
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kap),
- Hilfe zur Pflege (7. Kap.)
- Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kap.)
- Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kap)
bei vorläufiger oder auch endgültiger Erwerbsminderung. Sei es aus Alters-, oder auch aus gesundheitlichen Gründen.
Musteranträge und Widersprüche zu:
- Hartz IV (Arbeitslosengeld 2, SGB II),
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt & Grundsicherung, SGB XII),
- Notunterkunft (LStVG i.V.m. der bayerischen Gemeindeordnung),
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Anträge & Formulare - [#How2Hartz4]
--- Bitte lassen Sie sich im Zweifel vorher beraten, welche Leistungen und Formulare für Sie in Frage kommen. ---
- Voraussetzungen:
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Hilfe zum Lebenunterhalt bekommen Sie, wenn Sie... „ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können“, § 19 Abs. 1 SGB XII.
Einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben Sie möglicherweise selbst dann, wenn Sie derzeit voll erwerbsgemindert beim Jobcenter sind (dann eigentlich unzuständig), oder wenn Sie derzeit noch gar keine Sozialleistungen beziehen und erst noch vorhaben, künftig Hartz IV zu beantragen, wenn Sie dazu wieder gesundheitlich in der Lage sein werden.
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Der Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII) führt aber dazu, dass wer grundsätzlich Hartz-IV beantragen kann, es auch beantragen muss, bevor sie/er Sozialhilfe erhalten würde. Wer sich allerdings außer Stande fühlt, drei Stunden täglich zu arbeiten (ärztliche Atteste) und auch sonst über keinerlei Einkünfte oder Sozialansprüche verfügt, kann auch direkt bei der Stadt oder der Gemeinde Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen bzw. die bestehende Hilfebedürftigkeit anzeigen.
Selbst wenn die Stadt den Antrag zunächst ablehnt und ans Jobcenter verweist, unterfällt diese Ablehnung der gerichtlichen Überprüfung. Besteht aber ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Trägern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, hat der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger ab dem Folgemonat des Antragseingangs zunächst vorläufig Leistungen zu erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt (dann kein Ermessen), § 43 Abs. 1 SGB I.
Einfach bedeutet das: wer den Antrag auf Sozialhife vor etwaigen anderen, vorrangigen Sozialleistungsansprüchen stellt, kann die Stadt oder Kommune dazu verpflichten, einstweilen vorläufig bis zum Ausschluss dieser anderen Ansprüche und damit der Klärung des zuständigen Leistungsträgers, Sozialhilfe spätestens nach einem Monat zu zahlen, nachdem die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen wurden (Mitwirkung, Formulare, Nachweise).
In der Beratungspraxis sind stets etwaige Renten- oder sonstige Sozialleistungsansprüche zu prüfen, die der Sozialhilfe dem Grundsatz nach vorrangig sind (§ 2 SGBXII). Für eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung liegen zwar oft die gesundheitlichen Voraussetzungen vor, aber die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind dann meist nicht erfüllt. Das geht (ggf. nach einer sog. Kontenklärung) aus einer aktuellen und vollständigen Renteninformation hervor, die alle Rentenarten umfasst. Sie wird nach fünf Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ab einem Alter von XX jährlich durch die DRV zugestellt. Sollte sie nicht parat liegen, kann sie jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Empfohlen wird hierzu ausdrücklich die postalische Schriftform unter Verwendung des Mustervordruckes zur Anforderung der Rentenformation (pdf) des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der Bundesregierung, das wir in der vorliegenden Version von den gefährlichen Microsoft Word Makros bereinigt haben. Wegen des verminderten Online-Datenschutzes sollte die Renteninformation idagegen nur in absoluten Ausnahmefällen online bei der DRV beantragt werden.IGEL ist nämlich absolut unsicher darüber, (Zitat E-Service/DRV 2019/08)), "dass meine persönlichen Daten bei der Deutschen Rentenversicherung gut aufgehoben sind. Deshalb nutze ich bedenkenlos Ihre Online-Dienste."
Liegen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht vor, kann der Renträger dies auch in einer Kurzbestätigung für den Sozialhilfeträger nochmals deutlich zum Ausdruck bringen. Damit sind vorrangige Rentenansprüche idealerweise selbst schon im Vorfeld der Sozialhilfeantragstellung auschließbar, lassen sich aber ersatzweise auch während des Antragsverfahrens noch klären.
Voraussetzung dafür, dass bis zur Klärung des zuständigen Sozialeistungsträgers die Zuständigkei bei der Stadt oder Gemeinde liegt, ist auch hier, dass der Sozialhilfeantrag vor allen anderen Anträgen gestellt (hilfsweise zunächst formlos) bzw. die Hilfebedürftigkeit angezeigt wird (§XX SGB X).
Die Höhe der dann vorläufig zu zahlenden Sozialleistungen richtet sich zwar während des Klärungszeitraumes nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Trägers. Ob er dieses aber innerhalb seiner Ermessensgrenzen ausgeübt hat, unterliegt ebenso der gerichtlichen Prüfung. Zur Beruhigung der Sachbearbeitung kann sie dann meist über iihren dadurch entstehenden Erstattungsanspruch als verpflichteter Träger gegenüber dem anderen Träger gemäß §§102 SGB X i. V. m. 43 Abs.2 S. 2 SGB I aufgeklärt werden.
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- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommen Sie, wenn Sie die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können> (§ 19 Abs. 2 SGB XII).
Entscheidend ist hier das Wort oder, das das Sozialreferat in seinen Bürger-Informationen geflissentlich ignoriert.
Voraussetzung ist als bei unter 65jährigen auch die volle Erwerbsminderung: § 43 Abs. 2 S. 2 SGB VI) - also dauerhaft (mindestens sechs Monate) weniger als drei Stunden pro Tag arbeitsfähig ⇒ erwerbsunfähig ⇒ leistungsberechtigt zur Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII.
- Übergang Hartz IV zur Sozialhilfe
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Ausschließlich zum Wechsel in die Hilfe zum Lebensunterhalt können bei Wohnsitz innerhalb der LH München Begutachtungen nicht nur durch den ärztlichen Dienst des Jobcenters, sondern auch durch das städtische Gesundheitsamt (Referat für Gesundheit und Umwelt, RGU) erfolgen, außerhalb der Landeshauptstadt durch das jeweilige zuständige Gesundheitsamt der Kommune oder des zuständigen Landdkreisamtes. Das RGU erhält vom Jobcenter den Begutachtungsauftrag und versendet daraufhin die Formulare Beurteilungsgrundlage und einen Gesundheitsfragebogen. Auch legt es in der Regel einen Termin zur persönlichen ärztlichen Begutachtung fest.
Das Ergebnis der Begutachtung erfährt der beauftragende Sozialleistungsträger. Beim RGU ist es daher nur erforderlich, für die sog. 'Funktionsdiagnose' eine Entbindung von der Schweigepflicht anzukreuzen. Diese minimale Schweigepflichtentbindung ist aber unbedingte Voraussetzung für die gutachterliche Feststellung der Erwerbsunfähigkeit genüber dem Jobcenter. Weitergende medizinische Diagnosen oder gar Therapieempfehlungen hingegen benötigen Arbeitsvermittler_innen zur Einschätzung Ihrer Erwerbsfähigkeit nicht.
- Formulare & Anträge:
- Sozialwohnungsantrag - Benötigte Unterlagen - Telefonischer Kontakt - Bitte Hinweise beachten
- Antrag auf Leistungen der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (FAST) (Stand 2013)
Übernahme von Mietschulden, Wohnraumvermittlung, Kautionsübernahme, Provisionsübernahme, Übernahme Anwaltskosten, Übernahme Gerichtskosten, u.a. ¡ACHTUNG! immer zusätzlich Grundantrag ausfüllen.
- Antrag auf sicherheitsrechtliche Unterbringung in eine Notunterkunft
Formularantrag für Beratung: nicht ohne Hilfe ausfüllen! - [pdf | odt | docx]
siehe Beschluss des 4. Senats am BayVGH vom 7. Juli 2015: [4 CE 15.1275, 4 CE 15.1421] | Nachricht 02.03.2016
- Musterantrag - auf einstweilige Anordnung durch das Verwaltungsgericht
gegen die Ablehnung einer Notunterbringung (Stand 2001)
- Listen & Links:
- Gesamtliste Unterkünfte: Liste - Karte, LH München, Stand Juni 2022
- Wohnen für alle: Karte der Standorte - LH München, Stand Juni 2022
- Liste preiswerter Unterkünfte in München - Stand Juli 2012 (im pdf-viewer 90 Grad nach links drehen)
- Liste der privat betriebenen Pensionen - im Notunterkunftssystem der LH München - Stand Juli 2012
- Liste Wohn-Einrichtungen für junge Erwachsene - Aufnahme direkt durch die Einrichtung - Stand Juli 2012
- Wohnungslosenhilfe Bayern - Direktzuweisung von Notschlafplätzen ohne Beteiligung des Wohnungsamtes
- SBD Betteninfo - Belegungsübersicht des Sozialen Bereitschaftsdienstes über Wohn- und Schlafplätze
[Seit 2019 offline - Snapshot Wayback-Archive vom 23.10.2019]
- Leerstand 089 - Leerstehende Wohnungen und Häuser melden
- bündnis bezahlbares wohnen - Parteipolitisch und finanziell unabhängig
Gut vorbereitet spräche grundätzlich nichts dagegen, Hartz IV komplett schriftlich per Einschreiben oder Telefax zu beantragen. Insbesondere bei der Erstbeantragung wird in München aber die persönliche Vorsprache stets verlangt, der ausschließlich zusammen mit einem Beistand nachgekommen werden sollte. Die Ziele des Jobcenters dabei sind:
1. Feststellung des genauen Bedarfs
2. Zuschaltung weiterer Stellen im Sozialbürgerhaus [Anlage SBH]
3. Vorsprache bei der Arbeitsvermittlung und Abschluss der Eingliederungsvereinbarung
Dabei wird durch die Leistungssachbearbeitung u.a. die sogenannteAnlage SBH ausgefüllt und zur Unterschrift vorgelegt. - Achtung! Dieses Formular dient der Teambildung im jeweiligen Sozialbürgerhaus. Das kann positive (bspw. Unterstützung durch die Bezirkssozialarbeit), aber auch von den Betroffenen unerwünschte Folgen (bspw. Einschaltung des Jugendamtes, Prüfung durch den psychologischen Dienst, Betreuungsrecht) zur Folge haben. Zudem wird dieses Formular normalerweise durch die/den Leistungssachbearbeiter_in ohne wirkliches Wissen (und manchmal auch Wollen) der Betroffenen ausgefüllt und zusammen mit allem anderem Papierkram zur Unterschrift vorgelegt. Wer es bereits kennt und selbst ausgefüllt (oder gestrichen) zum Termin mitbringt, ist sich wenigstens darüber bewusst, welche Sozialstellen des SBH bald auf sie oder ihn zukommen könnten.
(Nur) für Patchworker_innen und getrennt Lebende mit Kindern wichtig:
Der häufigste Fall in der Praxis ist der Unterhaltsanspruch eines Kindes der Bedarfsgemeinschaft gegen den außerhalb des Haushaltes lebenden und damit nicht zur BG gehörenden Elternteil, auf den bislang verzichtet wurde oder der noch nicht geklärt wurde. Hier wäre der (auch nur potentielle) Unterhaltsanspruch des Kindes vorrangig zu dessen dann evtl. gar nicht mehr bestehendem oder nur mehr vermindert bestehendem SGB-II Anspruch. Aus diesem gesetzlichen Grund geht der Unterhaltsanspruch des Kindes mit dem Bezug von SGB-II Leistungen an das Jobcenter über. Das wird dann versuchen, den nunmehr eigenen Anspruch gegen den zum Unterhalt verpflichteten Elternteil durchzusetzen und ggfls. dem Kind nach dem Unterhaltsvorschussgesetz noch geschuldeten Unterhalt vorschießen. In diesem Fall wird jedoch das Jugendamt (im gleichen Sozialbürgerhaus) tätig, weshalb auf der Anlage SBH durch die Sachbearbeitung "Hilfen nach dem UVG" angekreuzt wird. Da das vom Sozialgesetz so vorgesehen und korrekt ist, lässt sich die Abklärung von Unterhaltsanprüchen durch das Jobcenter gegen das ehemalige Familienmitglied auch dann nicht verhindern, wenn das, wie in der Praxis häufig, zu höchstpersönlichen Konflikten und nachhaltigen Schäden in den inner- und außerfamiliären Patch-Work Strukturen führt.
Anlage SBH [pdf]
Zudem wäre dann eine persönliche Vorsprache beim Jobcenter endgültig nicht mehr notwendig. Dennoch wird der persönliche Termin in der Praxis auch dazu genutzt, bei der Arbeitsvermittlung die eigentlich freiwillige Unterschrift unter die Eingliederungsvereinbarung zur Voraussetzung des erstmaligen Leistungsbezuges zu machen und damit Druck aufzubauen. Hiergegen hilft neben der Mitnahme eines Beistands, um dem Druck besser Stand zu halten, notfalls nur die Beantragung einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht.
Damit ist es üblich geworden, dass Geldleistungen bis zur Unterzeichnung einer sog. Eingliederungsvereinbarung (EGV) verweigert werden. Das Jobcenter Münchner missachtet damit in seinen internen Dienstanweisungen ('Arbeitshandbuch', 'wiki') sowohl die höchstrichterliche Rechtsprechung als auch die eigenen, bundesweit geltenden Dienstanweisungen ('Hinweise') der Bundesagentur für Arbeit (Fachaufsicht).
Die Unterschrift unter einen solch öffentlich rechtlichen Vertrag (Eingliederuungsvereinbarung) bringt eine_n jedoch freiwillig unfreiwillig in zumeist nur wenig sinnvolle Vermittlungskurse, die Zeit und Energie rauben, sich individuell und ernsthaft um Arbeit zu bemühen. Rechtlich besser gestellt ist man mit einem sogenannten Verwaltungsakt, der die Eingliederungsvereinbarung ersetzt und in der Praxis verwaltunsgrechtlichen Anforderungen meist nicht genügt und deshalb so im Widerspruchsverfahren angreifbar wird.
Ist Ihr Mietvertrag schon bedroht, weil sich das Jobcenter einfach nicht an die Spielregeln halten will? Hat Ihr Leisungssachbearbeiter mal wieder auf den Auszahlungs-Stopp-Knopf gedrückt, ohne Ihnen zu erklären, warum? Trifft Sie die Sanktionierung um zwei Drittel Ihres Existenzminmimums dann doch unerwartet hart? In solchen Fällen ist schnelle Hilfe durch das Sozialgericht gefragt und vom Gesetz auch vorgesehen. Ein Urteil würde so lange dauern, bis das Ziel Ihrer Klage, der Erhalt Ihrer Existenzsicherung, verwirkt wäre. Bis dahin würden Sie obdachlos auf der Straße stehen und aus Sicht des Sozialstaates wäre der Schaden größer als der Nutzen. In diesen Fällen kann einstweiliger Rechtsschutz (ER) beantragt werden, bis dann später durch das Gericht in der Hauptsache zumeist gleichlautend entschieden wird. Wie ein solcher Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt wird, erläutern wir an einem Beispiel:
Musterantrag einstweilige Anordnung Sozialgericht [pdf]
Kein Geld ohne Eingliederungsvereinbarung?